(ArbVG § 118) Der Arbeitgeber hat für das Seminar "Die Liebe, die Liebe eine Himmelsmacht? - Sexualität und Beziehung im Spannungsfeld gesellschaftlicher Veränderungen und individuellem Glücksversprechen" Bildungsfreistellung zu gewähren, wenn es nicht der privaten Fortbildung in bezug auf Sexualität, Liebe und Partnerschaft gedient hat, weil die im Seminar vermittelten Erkenntnisse in den Konfliktfeldern Familie und Gesellschaft sowie Geschlechterbeziehungen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Bereiche von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung betreffen. Die provokative Fassung eines Seminarthemas allein berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Ablehnung des Bildungsurlaubes. Arbeitsgericht Marburg 2 Ca 413/95 v. 03.11.1995. (Betriebs-Berater 1996/2149, Heft 41)