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AngG § 9, § 29

BetriebswichtigesARD 4796/11/96 Heft 4796 v. 29.11.1996

(AngG § 9, § 29) Die Bezahlung von Arbeitsleistungen während eines Krankenstandes unter dem Titel "Überstunden" zuzüglich des 50%-igen Überstundenzuschlags ist als fragwürdige Sonderregelung während des aufrechten Dienstverhältnisses zu betrachten und nicht als Grundlage einer fiktiven Gehaltsberechnung über den Auflösungszeitpunkt hinaus (Kündigungsentschädigung) heranzuziehen.

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