Nunmehr wurde auch für die Arbeiter im Metallgewerbe vorbehaltlich der Erteilung der Abschlußvollmacht der Landesinnungen ein neuer Kollektivvertrag mit Wirksamkeit 1. 1. 1997 abgeschlossen:
Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestlohnes um 2,6%, Erhöhung des Istlohnes und der Lehrlingsentschädigungen um 1,8%.