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Schlüssige ausdrückliche Zustimmung zur Kündigung

ArbeitsrechtARD 4793/28/96 Heft 4793 v. 19.11.1996

(ArbVG § 105 Abs 4, ABGB § 863) Die Stellungnahme des Betriebsrats zur Kündigungsabsicht des Arbeitgebers, gegen die Kündigung keinerlei Einwände zu haben, ist als ausdrückliche Zustimmung zu werten.

OGH 9 Ob A 2139/96s v. 10.07.1996

in Bestätigung von OLG Wien 7 Ra 6/96w v. 8. 3. 1996 = ARD 4773/8/96

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