(EStG § 3 Abs 1 Z 3 lit c) Bezüge, die in Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt der Oesterreichischen Nationalbank stehen und aus einem von der Bank errichteten Jubiläumsfonds zur Förderung der Forschungs- und Lehraufgaben der Wissenschaft gewährt werden, sind nicht von der Einkommensteuer befreit; § 4 Abs 4 Z 5 lit b EStG 1988 stellt auf Fonds ab, deren Errichtung durch ein Gesetz erfolgt. VwGH 93/13/0001 v. 03.07.1996. (Bescheid aufgehoben)