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BAO § 212a, AbgEO § 16

Betriebswichtige GesetzeARD 4793/9/96 Heft 4793 v. 19.11.1996

(BAO § 212a, AbgEO § 16) Die im Verfahren zur Festsetzung einer Abgabe erfolgte Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO führt nicht zur Einstellung des zuvor auf Grund eines Sicherstellungsauftrages durchgeführten Sicherungsverfahrens. VwGH 96/14/0058 v. 22.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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