(BAO § 212a, AbgEO § 16) Die im Verfahren zur Festsetzung einer Abgabe erfolgte Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO führt nicht zur Einstellung des zuvor auf Grund eines Sicherstellungsauftrages durchgeführten Sicherungsverfahrens. VwGH 96/14/0058 v. 22.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)