(BAO § 24) § 24 Abs 1 lit d BAO setzt für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern nicht zwingend voraus, daß zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer nicht identisch sind. VwGH 95/13/0214 v. 24.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)
(BAO § 24) § 24 Abs 1 lit d BAO setzt für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern nicht zwingend voraus, daß zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer nicht identisch sind. VwGH 95/13/0214 v. 24.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)