(KVStG § 8, BewG § 10) Bei der Bewertung eines Unternehmens als Sacheinlage des Kommanditisten in eine Kommanditgesellschaft kann ein vom Komplementär in der Bilanz angesetzter Firmenwert (good will) nicht berücksichtigt werden.
VwGH 95/16/0011 v. 25.04.1996