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ArbIG § 23, VStG § 9 Abs 1

ArbeitsrechtARD 4792/2/96 Heft 4792 v. 15.11.1996

(ArbIG § 23, VStG § 9 Abs 1) Ein Bezirksverkaufsleiter ist kein zur Vertretung einer GmbH nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs 1 VStG und daher ohne Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten für Übertretungen des AZG nicht verantwortlich. VwGH 95/11/0267 v. 15.12.1995. (Bescheid aufgehoben)

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