(ArbVG § 34, Stmk. LAO § 122) Im Eigentum einer Familienstiftung stehende, räumlich voneinander entfernte Forstreviere, die alle in erster Linie Holzproduktion betreiben und in zweiter Linie der Jagdwirtschaft dienen, sind bei relativ beschränkter Dispositionsfreiheit der einzelnen Forstverwaltungen in produktionstechnischer Hinsicht selbst dann als einheitlicher Betrieb anzusehen, wenn man berücksichtigt, daß dem Argument der räumlichen Entfernung bei Beurteilung des Vorliegens eines Betriebes im Zweifelsfall Hilfsfunktion zukommt. VwGH 95/02/0338 v. 17.11.1995. (Bescheid aufgehoben)