(EWG-VONr 1612/68) Wird die Staatsangehörigkeit eines EG-Bürgers für den Zugang für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst auch zu anderen Stellen als denjenigen zur Voraussetzung gemacht, die in den öffentlichen Bereichen Forschung, Bildungswesen, Gesundheitswesen, Straßen- und Schienenverkehr, Post- und Fernmeldewesen und Versorgungsdienste für Wasser, Gas und Elektrizität eine unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse oder an der Wahrnehmung solcher Aufgaben mit sich bringen, die auf die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften gerichtet sind, verstößt dies gegen die Verpflichtung der Freizügigkeit in der EG. EuGH Rs. C-473/93 , EuGH Rs. C-173/94 und EuGH Rs. C-290/94 v. 02.07.1996. (