(AngG § 27 Z 4, Z 6) Die Selbstbezichtigung eines Arbeitnehmers mit einem Schimpfwort und das Verlassen des Chefzimmers stellen keinen Entlassungsgrund dar. OLG Wien 8 Ra 173/95 v. 22.01.1996.
(AngG § 27 Z 4, Z 6) Die Selbstbezichtigung eines Arbeitnehmers mit einem Schimpfwort und das Verlassen des Chefzimmers stellen keinen Entlassungsgrund dar. OLG Wien 8 Ra 173/95 v. 22.01.1996.