vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eingeschränkte Teilgewerbeberechtigung

BetriebswichtigesARD 4791/5/96 Heft 4791 v. 12.11.1996

(GewO 1994 § 166 Abs 2) Eine Regelung, der zufolge das Reisebürogewerbe - sofern es nicht unbeschränkt angemeldet wird - nur hinsichtlich bestimmter, vom Gesetz gestatteter Teiltätigkeiten, nicht aber hinsichtlich anderer Teiltätigkeiten angestrebt und angemeldet werden darf, steht nicht im öffentlichen Interesse und ist daher als mit der Erwerbsfreiheit im Widerspruch stehend verfassungswidrig.

VfGHG-115/96 v. 30.09.1996

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte