(StGB § 148a) Die zweckwidrige Vermögensverschiebung durch Benützung der technischen Möglichkeiten einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage durch einen Bankangestellten fällt unter des Tatbestand der betrügerischen Datenverarbeitungsmißbrauchs.
OGH 15 Os 131/95 v. 14.12.1995