(AlVG § 20, § 53 Abs 1) Kommt ein Vater seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinem in einem Kinderheim in Obhut genommenen behinderten Kind nicht nach, ist der Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld an den Rechtsträger des Kinderheimes auszuzahlen.
VwGH 94/08/0244 v. 27.02.1996