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AlVG § 10 Abs 1

SozialversicherungARD 4789/5/96 Heft 4789 v. 5.11.1996

(AlVG § 10 Abs 1) Einem Arbeitslosen muß jedenfalls klar sein, daß bei einem Gehaltsanbot von S 12.500,- eine doppelt so hohe Gehaltsvorstellung den Vorstellungen des potentiellen Arbeitgebers auf keinen Fall entsprechen kann, so daß eine derartige Gehaltsforderung als Vereitelung zu qualifizieren ist. VwGH 95/08/0178 v. 05.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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