(HBG § 20 Z 4) Ein wegen eines akuten Verwirrtheitszustandes bedingt durch Nikotin- und Alkoholmißbrauch geschäftsunfähiger und arbeitsunfähiger Hausbesorger, der infolgedessen auch seine Dienstpflichten verletzt, kann ohne Verwarnung entlassen werden.
OLG Wien 8 Ra 18/96t v. 25.03.1996, Rekurs zulässig