(ArbVG § 29, ABGB § 863) Hat ein Betriebsrat in der Absicht, zu gegebener Zeit vom Arbeitgeber eine Zulage zu fordern, mit der Geschäftsleitung in einem Aktenvermerk eine unzulässige freie Betriebsvereinbarung festgehalten, können daraus keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden, wenn es in der Folge zu keinen Auszahlungen der Zulage gekommen ist.
ASG Wien 3 Cga 164/93w v. 19.01.1996, rk.