(BEinstG § 8 Abs 2) Eine von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten festgestellte dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne des ASVG impliziert auch die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Behinderten. BK beim BMAS 42.024/121-6a/93 v. 28.06.1994.