(ABGB § 1157) Die Unterbringung auf einer Dienstreise (hier: Tournee der Wr. Staatsoper) in 4-Sterne-Hotels muß während eines beschränkten Zeitraumes, auch wenn sie in Doppelzimmern erfolgt, von den Arbeitnehmern auch unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Kauf genommen werden. Wenn dabei versucht wird, älteren Arbeitnehmern ohnedies immer Einzelzimmer zuzuweisen, kann darin keine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gesehen werden, weil die Differenzierung nicht unsachlich und willkürlich erfolgt (vgl. auch OGH 9 Ob A 9/95 v. 22. 2. 1995 = ARD 4648/24/95). OLG Wien 8 Ra 165/96k v. 23.09.1996, in Bestätigung von ASG Wien 23 Cga 247/93y v. 1. 12. 1995 = ARD 4772/4/96, Revision zulässig.