(ABGB § 1154) Dem Kostenrekurs gegen das Urteil des ASG Wien 8 Cga 256/95i v. 13. 5. 1996 = ARD 4767/37/96, betreffend fehlende Entgeltqualität von verdeckten Gewinnausschüttungen, wurde Folge gegeben, das Urteil aber nur im Kostenpunkt abgeändert. OLG Wien 8 Ra 189/96i v. 12.09.1996,Revisionsrekurs unzulässig.