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DHG § 4 Abs 4

ArbeitsrechtARD 4784/23/96 Heft 4784 v. 15.10.1996

(DHG § 4 Abs 4) Mangels Streitverkündung gemäß § 4 Abs 4 DHG kommt einem vorangegangenen Verfahren keinerlei Bindungswirkung (Präjudizialität) zu. Den Arbeitnehmer trifft gegenüber seinem Arbeitgeber keine umfassende Interessenwahrungspflicht. OGH 9 Ob A 1016/94 v. 28.09.1994. (Slg. 11.287)

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