(VwGG § 42 Abs 2 Z 2) Befinden sich Spruch und Begründung eines Bescheides im Widerspruch, ist der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben. VwGH 96/16/0023 v. 22.05.1996. (Bescheid aufgehoben)
(VwGG § 42 Abs 2 Z 2) Befinden sich Spruch und Begründung eines Bescheides im Widerspruch, ist der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben. VwGH 96/16/0023 v. 22.05.1996. (Bescheid aufgehoben)