(ASVG § 213a, RL § 1 Abs 2 Z 2) Der in § 1 Abs 2 Z 2 der Richtlinien der AUVA zur Gewährung einer Integritätsabgeltung vorgesehene Ausschluß eines Anspruchs auf Integritätsabgeltung, wenn dem Versehrten die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs billigerweise zugemutet werden kann, findet in § 213a ASVG keine wie immer geartete Deckung.
VfGHG-187/94 u.v.m. v. 27.06.1996