Neu überarbeitete Information des HVSVT v. 03.10.1996
Unter Berücksichtigung der am 2. 10. 1996 vom Plenum beschlossenen Änderungen hinsichtlich der SV-Pflicht von freien Dienstverträgen und dienstnehmerähnlichen Werkverträgen ergeben sich nunmehr für die Durchführung der Versicherung folgende Voraussetzungen: