(EStG § 15 Abs 1, BAO § 2) Der Frage, ob und wie hoch ein allfälliger Sachbezug (hier: für ein Leasing-Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) anzunehmen ist, kommt auch in einem Fall Bedeutung zu, in dem zu prüfen ist, ob ein zwischen nahen Angehörigen abgeschlossener Vertrag (gegenständlich der Dienstvertrag mit der Ehefrau) in Hinblick auf die Gesamtentlohnung für die ausgeübte Tätigkeit, d. h. Geld- und allfällige Sachbezüge, einem Fremdvergleich entspricht. VwGH 92/13/0301 v. 29.05.1996.