(KVStG § 5 Abs 1) Gewinnschuldverschreibungen einer Kapitalgesellschaft sind gemäß § 174 Abs 1 AktG dadurch gekennzeichnet, daß Gläubigerrechte mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden, was bedeutet, daß solche Obligationen über die Zahlung der fix verbrieften Kapital- und Zinsschuld hinaus auch noch eine Gewinnbeteiligung verbriefen. Sie sind daher gesellschaftsteuerpflichtige Gesellschaftsrechte. VwGH 95/16/0235 v. 22.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)