(EStG § 81, § 47, BAO § 29, KommStG § 1) Ein ausländischer Zirkus, der 6 Wochen hindurch in einer österreichischen Gemeinde gastiert, unterliegt zwar weder der Körperschaftbesteuerung noch besteht für ihn Kommunalsteuerpflicht in Österreich; von dem ausländischen Zirkusunternehmen wird aber für die in Österreich steuerpflichtigen Arbeitnehmer der Lohnsteuerbezug vorzunehmen sein. BMF v. 31.10.1995 und BMF v. 13.11.1995. (SWI 1996/3, Heft 1)