(ASVG § 253b) Erwerbseinkommen eines Selbständigen ist bei der Frage des Ruhens seiner vorzeitigen Alterspension dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Leistungen, auf die das Erwerbseinkommen entfällt, vor dem Stichtag erbracht worden sind.
OGH 10 Ob S 2064/96v v. 11.06.1996