(AuslBG § 4 Abs 6 Z 2 lit a) Die Erhaltung bloß einer inländischen Arbeitskraft ist im Sinne des Schlüsselkrafttatbestandes, der von der Erhaltung von "Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer" spricht, nicht ausreichend. VwGH 94/09/0052 v. 11.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)