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Behindertenschutz durch Freimachung von Arbeitsplätzen

ArbeitsrechtARD 4776/15/96 Heft 4776 v. 17.9.1996

(BEinstG § 8 Abs 2) Kann ein Behinderter auf einem neuen, auch höherwertigen Arbeitsplatz im Betrieb weiterbeschäftigt werden, ist der Arbeitgeber bei überwiegendem Bestandinteresse des Behinderten verpflichtet, allenfalls einen entsprechenden für den Behinderten geeigneten Arbeitsplatz durch Kündigung eines anderen Arbeitnehmers freizumachen.

BK beim BMAS 42.024/36-7/95 v. 25.06.1996

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