(EStG § 16 Abs 1, § 4 Abs 4) Aufwendungen für Fachliteratur und Fortbildung eines Arztes, der sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger als auch aus selbständiger Arbeit bezieht, sind auf beide Einkunftsarten aufzuteilen. Die Systematik des EStG fordert, daß im Rahmen der Einkommensermittlung zunächst stets die Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle ermittelt werden. Ist eine Aufwendung durch mehrere, nicht die Lebensführung betreffende Bereiche veranlaßt worden, muß der aufgewendete Betrag aufgeteilt und mit jeweils einem Teilbetrag den unterschiedlichen Betätigungen zugeordnet werden.