(ASVG § 4 Abs 1 Z 1) Das fehlende Dienstverhältnis im Sinne des Arbeitsvertragsrechts eines Lehrbeauftragten schließt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht aus.
VwGH 94/08/0243 v. 28.11.1995
Für ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 4 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 4 Abs 2 ASVG ist es zwar erforderlich, daß ein Beschäftigungsverhältnis "in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt" vorliegt (und insoweit eine Identität der Merkmale mit einem Dienstvertrag gegeben ist), nicht jedoch, daß dieses Beschäftigungsverhältnis auf einem wirksamen Dienstvertrag beruht.