(Bgld. KanalabgG § 11 Abs 1) Die Tilgung der Kanalerrichtungskosten ist unter Berücksichtigung einer der Art der Kanalisationsanlage entsprechenden Lebensdauer bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühren einzubeziehen. VwGH 94/17/0392 v. 25.06.1996. (Berufung abgewiesen)