(BAO § 232) Haben Provisionszahlungen an eine Briefkastenfirma, die mit dem Verkauf von Kunstgegenständen durch einen Kunsthändler nichts zu tun hat, bloß dazu gedient, die Erlöse aus diesen Verkäufen einer Versteuerung beim Kunsthändler zu entziehen, ist ein Sicherstellungsauftrag gerechtfertigt. VwGH 95/14/0088 v. 30.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)