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Vergebliche Lehrstellensuche und Familienbeihilfenanspruch

Lohnsteuer und AbgabenARD 4773/33/96 Heft 4773 v. 6.9.1996

(FLAG § 2 Abs 1 lit b) Von einer Berufsausbildung als Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe für volljährige Kinder kann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildungstätigkeit eingestellt und in der Folge nicht wiederaufgenommen wird, auch wenn das Kind das Berufsziel, die Lehre abzuschließen bzw. einen Beruf zu erlernen, nicht aufgegeben, sondern sich bemüht hat, eine neue Lehrstelle zu finden, die ihm die Beendigung seiner Lehre ermöglicht hätte.

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