(EStG § 16 Abs 1 Z 9, § 20 Abs 1) Verpflegungskostenmehraufwand eines alleinstehenden Steuerpflichtigen mit berufsbedingter doppelter Haushaltsführung ist auch dann nicht absetzbar, wenn die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen berufsbedingt unzumutbar ist.
VwGH 93/13/0013 v. 29.05.1996