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BEinstG § 8 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4773/30/96 Heft 4773 v. 6.9.1996

(BEinstG § 8 Abs 2) Arbeitsunfähigkeit und Invaliditätspensionsanspruch rechtfertigen die Kündigung eines Behinderten auch dann, wenn die Pension lediglich die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes erreicht. BK beim BMAS 42.024/9-6a/94 v. 17.03.1994.

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