(AngG § 8 Abs 8) Eine Verlängerung des Krankenstands durch Stampiglie der Sprechstundenhilfe des behandelnden Arztes ist kein Nachweis einer Dienstverhinderung. Wenn der Arbeitgeber für den Nachweis des Krankenstands keine Frist setzt, ist die Aufforderung, eine Bestätigung über Krankheit und voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen, jedenfalls so zu verstehen, daß die Vorlage unverzüglich zu erfolgen hat. ASG Wien 23 Cga 25/95d v. 06.12.1995, Berufung erhoben.