(AngG § 27 Z 6) Das Urteil des ASG Wien 24 Cga 6/95t v. 11. 8. 1995 = ARD 4761/5/96, betreffend ungerechtfertigten Austritt infolge angeblicher Ehrverletzung durch einen Arbeitskollegen ohne Abwarten der Reaktion des Arbeitgebers, wurde bestätigt. OLG Wien 7 Ra 61/96h v. 14.06.1996, Revision unzulässig.