(AngG § 27 Z. 1) Ungehörige Äußerungen eines unter Druck gesetzten behinderten Arbeitnehmers, der auf die Frage eines Vorgesetzten, wen er in einem Schreiben an einen Dritten mit "verstaatlichten Trotteln" gemeint habe, darauf - wenn auch zynisch - antwortet: "Wenn Sie sich angesprochen fühlen", sind nicht als Ehrverletzung, sondern als Reaktion auf die vom Arbeitgeber geschaffene ungerechte Drucksituation zu qualifizieren.