(VBG § 32 Abs 2 lit a) Beleidigt ein Lehrer einen Kollegen beharrlich mit "Schleich dich, du Trottel" und wirft er seinem Vorgesetzten Inkompetenz vor, stellt dies einen groben Verstoß gegen seine Dienstpflichten dar.
OGH 8 Ob A 206/96 v. 18.01.1996
Die Beleidigung eines (Lehrer-)Kollegen mit "Schleich dich, du Trottel" bedeutet einen groben Verstoß gegen die Dienstpflicht (§ 32 Abs 2 lit a VBG) sowie ein Verhalten, das dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich ist (§ 32 Abs 2 lit f VBG). Der Lehrer kann sich für sein Verhalten gegenüber seinem Kollegen, der ihn als Supplierlehrer unterstützten sollte, auch nicht mit der angespannten Situation einer Sondererziehungsschule entschuldigen.