(AngG § 27 Z 6) Unterstellt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber, der als Zeitungsverleger ein FPÖ-Inserat angenommen hat, das der politischen Überzeugung des Arbeitgebers widerspricht, Gesinnungslosigkeit, stellt dies eine Ehrverletzung dar, die die Entlassung rechtfertigt.
ASG Wien 7 Cga 269/94 t v. 28.11.1995, Berufung erhoben