(EStG § 28, § 23) Einkünfte aus der Überlassung eines Computerprogramms können nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewertet werden, wenn alle Tatbestandsmerkmale eines Betriebes (Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erfüllt sind. VwGH 92/13/0026 v. 24.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)