(EStG § 68 Abs 1, Abs 2 und Abs 7) Zuschläge nach § 68 EStG (Überstundenzuschläge, Zuschläge für Nachtarbeit, SEG-Zulagen) sind, soweit sie in Urlaubsentgelten enthalten sind, auch bei BR-Mitgliedern nicht steuerbegünstigt.
VwGH 95/15/0030 v. 23.05.1996