(GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 4) Wird ein zunächst unmittelbar zur Durchführung einer Bodenreformmaßnahme steuerbefreit erworbenes Grundstück anschließend wieder dem bäuerlichen Betrieb entnommen und weitergegeben, stellt dies die Aufgabe des begünstigten Zweckes dar, und zwar gleichgültig aus welchen Gründen die Weitergabe erfolgt. VwGH 96/16/0021, 0022 v. 21.02.1996. (Beschwerden abgewiesen)