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Kommunalsteuer bei Unterbrechung einer Bauausführung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4767/49/96 Heft 4767 v. 13.8.1996

BMF v. 14.06.1996

Ein Bauunternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird (§ 7 Abs 1 KommStG). Als Betriebsstätten gelten auch Bauausführungen, deren Dauer sechs Monate überstiegen hat oder voraussichtlich übersteigen wird (§ 29 Abs 2 lit c BAO).

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