(ZollG § 3) Auch bei einer verbotenen und illegal eingeführten Ware (Suchtgifte) entstehen Eingangsabgaben. Das Verbotensein eines Tuns steht dem Entstehen einer Abgabenschuld nicht entgegen. VwGH 93/16/0087 v. 28.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)
(ZollG § 3) Auch bei einer verbotenen und illegal eingeführten Ware (Suchtgifte) entstehen Eingangsabgaben. Das Verbotensein eines Tuns steht dem Entstehen einer Abgabenschuld nicht entgegen. VwGH 93/16/0087 v. 28.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)