(Innsbr. GehsteigabgG § 2) Ein eisenbahnrechtlicher Baugenehmigungsbescheid stellt keinen die Gehsteigabgabe auslösenden Baubewilligungsbescheid dar. VwGH 94/17/0100 v. 22.03.1996. (Bescheid aufgehoben)
(Innsbr. GehsteigabgG § 2) Ein eisenbahnrechtlicher Baugenehmigungsbescheid stellt keinen die Gehsteigabgabe auslösenden Baubewilligungsbescheid dar. VwGH 94/17/0100 v. 22.03.1996. (Bescheid aufgehoben)