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GrEStG § 5

Lohnsteuer und AbgabenARD 4767/7/96 Heft 4767 v. 13.8.1996

(GrEStG § 5) Ohne Einflußnahme des Grunderwerbers auf die Planung eines auf dem Grund zu errichtenden Bauwerkes kommt dem Grunderwerber keine Bauherreneigenschaft zu. VwGH 95/16/0121 v. 29.01.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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